AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Daniel Hurter Kommunikationsdesign / Fotografie

1 Allgemeines

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für alle Dienstleistungen, Sachlieferungen und Angebote von Daniel Hurter Kommunikationsdesign, nachstehend DHK genannt. Sie regeln die Rechte und Pflichten zwischen DHK und Kunden sowie anderen Geschäftspartnern und sind ein integrierender Bestandteil der Vertragsbeziehung.
1.2 Die AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch – selbst im Falle der Leistungserbringung – nicht Vertragsbestandteil.
1.3 Alle Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und DHK , zwecks Ausführung des Auftrags, sind schriftlich niederzulegen.
1.4 Abweichende oder ergänzende Vertragsbestimmungen sowie die Änderung bestehender Verträge bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Anerkennung durch DHK.
1.5 DHK behält sich vor, die AGB jederzeit stillschweigend zu ändern. Die geänderten Bedingungen gelten ausschliesslich für Verträge, die nach Inkrafttreten der neuen AGB abgeschlossen werden.

2 Angebot – Leistungsumfang
2.1 Alle Angebote von DHK sind grundsätzlich freibleibend, soweit im Angebot nicht anders bestimmt wird. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. durch die Ausführung des Auftrags zustande. Der Leistungsumfang orientiert sich ausschliesslich am Inhalt der Offerte bzw. der Auftragsbestätigung.
2.2 DHK behält sich zwingende, organisatorische oder technisch bedingte Abweichungen vom Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vor.
2.3 Alle von DHK definierten Termine sind grundsätzlich Richtwerte. Fristen, die bei Offertstellung Gültigkeit hatten, können bei Auftragsvergabe wesentlich abweichen. Der Kunde wird über diese Abweichungen informiert.
2.4 Fest zugesicherte Liefertermine können nur eingehalten werden, wenn der kundenseitige Projektanteil termingerecht erbracht wird. Termine verlängern sich angemessen, wenn Grundlagen, die für die Ausführung benötigt werden, nicht termingerecht zur Verfügung stehen bzw. im Laufe der Auftragsabwicklung geändert werden.
2.5 Support im Zusammenhang mit Websiten wird nur während der regulären Geschäftszeit erbracht. Durch Abschluss eines geeigneten Supportvertrags kann weitergehenden, individuellen Kundenwünschen Rechnung getragen werden.

3 Preise – Mehrpreise – Minderpreise – Fakturierung
3.1 Festpreisofferten werden ausdrücklich als solche deklariert und basieren auf vollständigen, konkreten Grundlagen zum Zeitpunkt der Offertstellung. Angebote, die auf Annahmen basieren oder hinsichtlich Arbeitsumfang schwer überschaubar sind, haben unverbindlichen Richtpreis-Charakter. Dies gilt insbesondere für aufwändige Website-Anpassungen und technisch komplexe Arbeiten.
3.2 Ohne anders lautende Vereinbarung gilt für Offerten eine Preisbindung von 30 Tagen.
3.3 Preisaufschläge Dritter wie z. B. von Druckereien, die Bestandteil des Angebots sind, führen auch bei laufenden Aufträgen zu entsprechenden Preisanpassungen.
3.4 Vom Kunden nach Ausführungsbeginn gewünschte Minderleistungen führen ohne ausdrückliches, schriftliches Einverständnis von DHK nicht zu einer Preisreduktion.
3.5 DHK ist berechtigt, organisatorisch bedingte Mehrkosten, die auf kundenseitige Verzögerungen, unvollständiges Ausgangsmaterial oder mangelhafte Vorbereitung zurückzuführen sind, nach Aufwand in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Fotoprojekte, bei denen die Objekte unvollständig (gestaffelt), mangelhaft gekennzeichnet, schlecht dokumentiert, ungeordnet, ungereinigt oder mit Oberflächenschäden angeliefert werden.
3.6 Ein Projektstillstand, der über eine Woche hinausgeht und dadurch verursacht wird, dass Informationen oder spezifische Vorarbeiten kundenseitig nicht termingerecht erbracht werden, führt grundsätzlich zu einem Aufpreis. Bei grösseren Projekten mit Terminvorgabe, für die DHK gezielt Kapazität reservieren musste, können allfällige Ertragsausfälle geltend gemacht machen werden.
3.7 DHK behält sich vor, Mehrkosten für Nacht- und Wochenendarbeit, die durch eine verspätete oder zu kurzfristige Auftragserteilung verursacht werden, nach Aufwand und zu branchenüblichen Ansätzen abzurechnen.
3.8 Mehraufwendungen aufgrund ungenügender Qualität des Ausgangsmaterials, wie z. B. unvollständige oder mangelhafte Texte, schlechtes Bildmaterial, qualitativ ungenügende grafische Darstellungen etc., oder als Folge von Autorenkorrekturen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.9 Expresszuschläge von Unterlieferanten werden bei dringlichen Aufträgen ohne Rücksprache an den Kunden weiterverrechnet.
3.10 Aufträge, die sich ohne Verschulden von DHK in ihrer Fertigstellung verzögern, berechtigen DHK zur Zwischenfakturierung, auch wenn diese in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung nicht vorgesehen ist.
3.11 Aufgrund der Komplexität, des Arbeitssplittings und der verschiedenen Einflussgrössen erfasst HKD bei allen Aufträgen nur die aufgelaufenen Arbeitsstunden, ohne detaillierte Protokollierung einzelner Arbeitsschritte. Wird gegen Aufpreis eine exakte Aufschlüsselung aller Arbeiten und Kostenfaktoren verlangt, ist dies vor Auftragsvergabe zwischen den Vertragsparteien schriftlich zu vereinbaren.
3.12 Besprechungen, Telefonate und Supportleistungen jeglicher Art werden zu den üblichen Stundenansätzen abgerechnet.
3.13 Kurierdienste für Objekte, Datenträger oder Inhalte, die beim Kunden abgeholt bzw. dem Kunden zurückgebracht werden müssen, werden vorbehaltlich nach branchenüblichen Ansätzen verrechnet.
3.14 Unterhaltsarbeiten an Websites, bedingt durch Funktionsstörungen, Software-Konflikte, technische Ausfälle und nicht von HKD verschuldetem Datenverlust gehen vollständig zu Lasten des Kunden. Das Zusammenspiel von Server-Software PHP, Wordpress-CMS, Website-Themes und den Plugins (Funktionen) ist technisch anspruchsvoll. Besonders auf Grund der vielen Updates treten Inkompatibiliäten und Störungen relativ häufig auf. Dies kann soweit gehen, dass mangelhaft bzw. nicht mehr weiterentwickelte Themes und Plugins durch andere ersetzt werden müssen, was mit einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden sein kann. Oft lassen sich Softwarekonflikte nur unter Zuhilfenahme kostenpflichtiger Supportleistungen, Umprogrammierung oder durch mehrstündiges Try & Error beheben. Der Kunde ist grundsätzlich damit einverstanden, dass HKD bei auftretenden Störungen ohne Rückfrage alles daran setzt, die Website wieder zum Laufen zu bringen.
3.15 Die kurzen Update-Intervalle machen es erforderlich, regelmässig Updates durchzuführen, vorgängig Backups zu erstellen und die Daten herunterzuladen, die im Störungsfall ein Zurücksetzen ermöglichen. Der Hoster garantiert in der Regel nur eine Wiederherstellung über einen Zeitraum von einer Woche. Der Kunde ist damit einverstanden, dass diese Art von Website-Unterhalt ohne anderslautende Vereinbarung jährlich in Rechnung gestellt wird.

4 Zahlungsbedingungen – Eigentumsvorbehalt
4.1 Ohne anders lautende, schriftliche Vereinbarung gelten für alle Rechnungen 30 Tage rein netto, ohne Abzug. Skonto wird nicht gewährt. In Ausnahmefällen behält sich DHK bei gewissen Web-Unterhaltsarbeiten eine Zahlungsfrist von 15 Tagen vor.
4.2 DHK behält sich das Recht vor, auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien zu verlangen. Bleiben diese aus, kann die Auftragsausführung ohne Rücksprache mit dem Kunden und ohne Verzugsfolgen für DHK gestoppt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufene Kosten werden ohne Verzug fällig.
4.3 Abnahmeverzug, z. B. von Drucksachen, hat keinen Einfluss auf die Fakturierung und führt nicht zu einer Verlängerung der Zahlungsfristen.
4.4 Bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung bleibt die erbrachte Leistung Eigentum von DHK.

5 Gestaltungsvorschläge – Entwürfe
5.1 Konzepte, Gestaltungsvorschläge, Skizzen, Entwürfe und das Erstellen von Fotos für die Grundgestaltung werden ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung zu branchenüblichen Ansätzen nach Aufwand in Rechnung gestellt, auch wenn es zu keiner definitiven Auftragserteilung kommt.

6 Urheberrecht – Geistiges Eigentum – Allgemeines
6.1 DHK geht grundsätzlich davon aus, dass das Urheberrecht für das vom Kunden gelieferte Erstellungs- und Ausgangsmaterial und allfällige Namensrechte im Besitz des Kunden sind und die Rechte Dritter nicht verletzt werden. Ist dies nicht der Fall, hat der Kunde DHK für allfällige Ansprüche Dritter schadlos zu halten. Dies gilt für alle Bereiche meiner Agenturtätigkeit.
6.2 DHK beansprucht für alle Kreationen, soweit der Gesetzgeber dies zulässt, das Urheberrecht, unabhängig davon, ob eine definitive Auftragserteilung erfolgt oder ob es sich um Gestaltungsvorschläge handelt. Mit der Bezahlung des Auftrages erfolgt keine automatische Übertragung des Urheberrechts. Das Urheberrecht beinhaltet das Nutzungs- und Veränderungsrecht.
6.3 Bei Konkurrenzpräsentationen und Projekt-Vorschlägen wird dem Kunden der Aufwand in Rechnung gestellt, auch wenn es zu keiner Auftragserteilung für die definitive Umsetzung kommt. Derartig Gestaltungs- und Projektvorschläge dürfen selbst nach erfolgter Zahlung nicht an Dritte zur Ausführung weitergegeben werden. In diesem Fall muss über eine angemessene Abtretungsgebühr verhandelt werden. Können sich die beiden Parteien nicht einigen, ist eine Weiterverwendung untersagt.
6.4 Von DHK erstellte Originale, Originaldaten, Skizzen, Zwischenstadien, Dateien grafischer Programme und Datenträger sind Eigentum von DHK. Die Wahl der Mittel, die zur Ausführung eines Auftrags erforderlich sind, ist grundsätzlich frei. Der Kunde ist Eigentümer des Endprodukts, z. B. des Druck-PDFs, des Prospekts oder der Website. und hat keinen Anspruch auf editierbare Originaldateien.

7 Urheberrecht – Druckvorstufe – Grafik
7.1 Von DHK erstellte Illustrationen, Comicfiguren, grafische Elemente im Stile von Cliparts, Icons, Normelemente wie Schrauben oder schematische Darstellungen sind ohne anders lautende, schriftliche Vereinbarung Eigentum von DHK und gelten als nicht exklusiv. Ist ein Kunde an der exklusiven Übernahme einer bestimmten Illustration, inkl. aller Urheberrechte interessiert, ist DHK auf Wunsch bereit, ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten.
7.2 Werden von DHK erstellte grafische Darstellungen und Illustrationen zur Nutzung kostenlos an Dritte weitergegeben, muss bei der Veröffentlichung zwingend der Vermerk © danielhurter.ch angebracht werden.
7.3 Der Weiterverkauf von DHK-Reinzeichnungen ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung generell untersagt.
7.4 Ohne anders lautende, schriftliche Vereinbarung treten Freelancer, sämtliche Urheberrechte für alle Arbeiten, die von DHK in Auftrag gegeben werden, inkl. aller Teilrechte sowie urheberrechtlichen Verwendungsbefugnisse, die ihnen zustehen, an DHK ab, soweit dies gesetzlich möglich ist (Art. 16 URG). DHK steht auch das Recht zu, die entsprechenden Arbeiten und Werke, nach eigenem Ermessen zu ändern, sowie zur Schaffung eines Werkes zweiter Hand zu verwenden, soweit dies gesetzlich zulässig ist (Art. 11 URG).

8 Urheberrecht – Bildrechte – Fotografie und Bildbearbeitung
8.1 Ohne anders lautende, schriftliche Vereinbarung treten Models, sämtliche Urheberrechte für alle Fotos, inkl. aller Teilrechte sowie urheberrechtlichen Verwendungsbefugnisse, die ihnen zustehen, an DHK ab, soweit dies gesetzlich zulässig ist (Art. 16 URG). DHK steht auch das Recht zu, die entsprechenden Fotos und Werke, nach eigenem Ermessen zu ändern, sowie zur Schaffung eines Werkes zweiter Hand zu verwenden, soweit dies gesetzlich möglich ist (Art. 11 URG).
8.2 Bilder aus unserer Bilderbank werden gegen eine reduzierte Nutzungsgebühr für einmalige Projekte wie Präsentationen, Publikationen oder Websites freigegeben, und zwar für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten. Die Nutzung ist ohne anders lautende, schriftliche Vereinbarung weder exklusiv, noch auf andere Anwendungen übertragbar.
8.3 Die Lizenzgebühr für Bilder aus unserer Bilderbank ist format- und verwendungsabhängig. Ein Vergrössern der Bilddaten, z. B. von A5 auf A4, ist unzulässig und führt zu einer entsprechenden Nachforderung.
8.4 Von DHK erstellte Bilder dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht zur Nutzung an Dritte weitergegeben oder weiterverkauft werden.
8.5 Von DHK erstellte Bilder dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder modifiziert noch verfälscht werden.
8.6 Bei Veröffentlichungen in Printmedien und Internet ist der Urhebervermerk © danielhurter.ch anzubringen.

9 Urheberrecht – Lizenzierung – Webdesign und CMS
9.1 Von DHK erstellte Websites dürfen ohne ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung nicht an Dritte weitergegeben werden. Durch Austausch der Inhalte entstünde eine eigenständige, funktionstüchtige Website. Ein Verstoss gegen diese Klausel führt zu einer Schadenersatzforderung in Höhe von 50% der ursprünglichen Erstellungskosten.
9.2 Ein CMS darf weder kopiert noch transferiert werden. Der Kunde ist frei in der Wahl des Hosters. Steht ein Hosterwechsel an, transferiert DHK das CMS gegen Aufwand.
9.3 Das Copyright von DHK darf weder verändert noch entfernt werden. Dies gilt auch für Websites, die später durch eine andere Webagentur gewartet werden.
9.4 Wenn sich der Kunde entscheidet, den Website-Unterhalt einer von DHK gestalteten und betreuten Website an eine andere Agentur zu übertragen, steht DHK eine Abtretungsgebühr in Höhe von CHF 2000.– bis 3000.– zu, je nach Umfang der Website. Betreuung und Unterhalt sind Serviceleistungen, die massgeblich in die ursprüngliche Website-Kalkulation eingeflossen sind.

10 Branchenübliche Toleranzen
10.1 Bedingt durch Material- und Fertigungstoleranzen sind Abweichungen gegenüber Vorlagen, ausgehändigten Referenzmustern oder Erstaufträgen möglich. Dazu zählen minimale Lageänderungen oder die Schnittgenauigkeit. Für branchenübliche Toleranzen kann keine Haftung übernommen werden. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Nachbesserung.
10.2 Farbtoleranzen lassen sich nicht vermeiden. Da es sich beim Offsetdruck nicht um Digitaldruck handelt, sind Farbabweichungen bei Nachdrucken unvermeidlich. Auch verändern sich Drucksachen durch die Lagerung, die Lagerungstemperatur und eine mögliche Vergilbung des Papiers und des Schutzlacks.
10.3 Mehr- und Minderlieferungen, besonders bei Druckaufträgen, lassen sich nicht vermeiden. Abweichungen von bis zu 10% sind zulässig. Es wird die tatsächliche Auflage fakturiert.

11 Prüfungspflicht – Gut-zum-Druck
11.1 Der Auftraggeber ist angehalten, vor der Freigabe der Auftrags-Endfertigung Kontroll- und Prüfdokumente wie Prints, PDFs und Proofs auf Fehler zu überprüfen und das Gut-zum-Druck und allfälligen Korrekturen termingerecht an DHK zu retournieren. DHK haftet nicht für Fehler, die übersehen werden.
11.2 Wird auf die Sichtung der druckbereiten Daten verzichtet oder leitet der Kunde die entsprechenden Daten direkt an einen Weiterverarbeiter weiter, so ist er für deren Fehlerfreiheit verantwortlich. DHK haftet lediglich für grobes Verschulden.
11.3 Von DHK gelieferte Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen und Beanstandungen innerhalb einer Woche zu melden, ansonsten die Lieferung als angenommen gilt. Bei begründeten Mängeln wird für schnellstmöglichen Ersatz bzw. entsprechende Mängelbehebung gesorgt. Aufträge, bei denen Dritte involviert sind, müssen im Wiederholungsfall zwingend über die gleichen Kanäle abgewickelt werden.
11.4 Aufgrund der Komplexität aller Softwareapplikationen sind versteckte Mängel möglich. Ein CMS oder speziell programmierte Lösungen können zum Zeitpunkt der Aufschaltung nur hinsichtlich der spezifizierten Funktionen und anhand des tatsächlich vorhandenen Inhalts auf einwandfreien Betrieb überprüft werden.
11.5 CMS-Kunden sind angehalten, die Software vereinbarungsgemäss zu nutzen. Unsachgemässe Handhabung kann zu Fehlern führen, für die DHK keine Haftung übernimmt.

12 Gewährleistung und Haftung – Haftungsbeschränkung
12.1 Bei Open Source CMS wie Wordpress und deren Plugins lassen sich in Ausnahmefällen technische Probleme, die auf ein Update und daraus resultierende Inkompatibiltäten zurückzuführen sind, nicht vermeiden. DHK hat darauf keinen Einfluss und kann nicht haftbar gemacht werden. Auch das Einstellen der Weiterentwicklung verwendeter Bausteine kann nie ausgeschlossen werden. Sollten sich Darstellungs- oder Funktionsprobleme nicht beheben lassen, muss auf ein anderes Theme oder Plugin ausgewichen werden. Dafür notwendige Arbeiten werden zu normalen Ansätzen fakturiert.
12.2 DHK haftet nicht für Betriebsunterbrüche des Hosters oder durch Hacker verursachte Störungen.
12.4 DHK lehnt jede Haftung für Folgeschäden ab, die durch den Ausfall einer Website oder eines Shops entstehen können.
12.5 Für Datenverlust infolge Fehlmanipulation, unautorisierter Zugriffe Dritter, Virenbefall, Datenübertragungsunterbrüchen oder eines Servercrashes des Hosters übernimmt DHK keine Haftung. Der Kunde ist für regelmässige Datensicherungen, sog. Backups, verantwortlich. DHK kann diese Dienstleistung gegen Aufwand übernehmen. Ein allfälliger Mehraufwand für die Restauration der Website wird getrennt in Rechnung gestellt.
12.6 DHK kann grundsätzlich nicht für Verzögerungen bei der Fertigstellung eines Auftrags oder für die Überschreitung des vereinbarten Liefertermins haftbar gemacht werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Verträge, die eine Konventionalstrafe ausdrücklich vorsehen.

13 Datenschutz
13.1 DHK verpflichtet sich, kundenbezogene Informationen und Daten vertraulich zu behandeln und dafür zu sorgen, dass Dritte keinen Zugriff darauf haben. Siehe auch Datenschutzerklärung / Haftungsausschluss.

14 Datenhandling – Datensicherung – Aufbewahrungspflicht
14.1 DHK garantiert bei Webprojekten und Druckvorstufenaufträgen die Grunddatensicherung für 12 Monate. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung mit Festlegung einer jährlichen Datensicherungsgebühr.
14.2 Original- und Sicherungsdateien werden generell über einen Binärvergleich abgeglichen und kontrolliert. DHK haftet nicht für Datenverlust, der aufgrund von Harddisk-Crashes, Backup-Störungen oder fehlerhafter Sicherungsdatenträger auftritt.
14.3 Bei Fotoaufträgen werden die Kamera-RAW-Dateien grundsätzlich nicht ausgehändigt oder über die Verarbeitung hinaus gespeichert. DHK wird durch Aushändigung der fertigen Bilddaten via Daten-Upload von jeder Aufbewahrungspflicht befreit. Der Kunde ist verpflichtet, alle Bilddaten nach erfolgtem Download auf einwandfreie Funktion und Unversehrtheit zu überprüfen. Sobald ein Kunde uns mitteilt, dass die entsprechenden Dateien auf dem Webserver gelöscht werden können, gelten die Bilddaten als einwandfrei und akzeptiert.
14.4 Aufgrund der Datenflut behält sich DHK das Recht vor, an den Kunden ausgehändigte Auftragsdaten jederzeit, stillschweigend zu löschen, wenn dies aus Gründen der Organisation und zur Wahrung der Leistungsfähigkeit erforderlich ist.
14.5 Bei allen Webapplikationen und Websites ist der Kunde durch ein regelmässiges Backup grundsätzlich für die Sicherung der selbst erstellten Daten verantwortlich. DHK lehnt hier jede Haftung ab.
14.6 Für alle Website-Inhalte wie Bilder, Texte, Dokumente, Namen und Links ist ausnahmslos der Kunde verantwortlich. DHK kann für Rechts- und Copyright-Verletzungen nicht haftbar gemacht werden.
14.7 Projektdaten, inkl. aller Zwischenstadien, sind Eigentum von DHK und werden nicht an den Kunden ausgehändigt. Dazu zählen vor allem die Dateien grafischer Anwenderprogramme. DHK händigt bei Drucksachen auf Wunsch die PDF-Druckdatei aus. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
14.8 Bei einem Agenturwechsel besteht die Möglichkeit, die entsprechenden Erstellungsdateien käuflich zu erwerben.
14.9 Für die Sicherheit, der von Kunden an uns übermittelten Daten ergreift DHK die üblichen technischen Vorkehrungen und schützt Server und Datenbanken vor dem Zugriff Dritter, soweit dies technisch möglich ist. Für Übertragungsfehler und Leitungsunterbrüche kann DHK keine Verantwortung übernehmen.
14.10 Aufgrund des raschen Wandels der grafischen Branche ist ohne ein permanentes Öffnen/Speichern aller relevanten Dateien in den Folgeversionen der eingesetzten Software eine längerfristige Nutzung der Ursprungsdateien nicht gewährleistet. Wird eine permanente Aktualisierung der Erstellungsdateien gewünscht, fällt eine jährliche Datenbewirtschaftungsgebühr an.

15 Gerichtsstand – anwendbares Recht
15.1 Für alle Verträge gilt Schweizer Recht.
15.2 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer AGB-Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten Zweck so weit als möglich verwirklicht. Gleiches gilt für allfällige Vertragslücken.

© Daniel Hurter Kommunikationsdesign / Fotografie – Diese AGB gelten ab 01.08.23

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